Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen dem
Aktiv Fitnesstreff und seinen Mitgliedern.
2. Vertragsgegenstand
Das Fitnessstudio stellt seinen Mitgliedern Trainingsflächen, Geräte sowie weitere angebotene
Leistungen im Rahmen der jeweiligen Mitgliedschaft zur Verfügung.
Der Zugang zum Studio ist grundsätzlich 24 Stunden täglich an 7 Tagen pro Woche (24/7) möglich.
Die persönlichen Betreuungszeiten durch Mitarbeiter des Studios sind:
- Mo. bis Fr. von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und Sa., So. und Feiertags von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr
- sowie von 17:00 Uhr bis 21:00 Uhr und Sa., So. und Feiertags von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr
Außerhalb und während der Betreuungszeiten erfolgt die Nutzung eigenverantwortlich. Außerhalb
dieser ohne die Anwesenheit von Personal.
Die Duschen sind nur während der Betreuungszeiten geöffnet.
3. Zutrittsmedium / Zugangssystem
Der Zutritt zum Studio erfolgt über ein persönliches Zutrittsmedium (z. B. Mitgliedskarte, Chip, App
oder Transponder).
Das Zutrittsmedium ist personenbezogen und darf ausschließlich vom registrierten Mitglied genutzt
werden !
Weitergabe des Zutrittsmediums
Die Weitergabe oder Überlassung des Zutrittsmediums an Dritte oder das mit hinein nehmen von
Dritten ist ausdrücklich untersagt !
Bei Verstoß wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 200,00 € fällig !
Darüber hinaus behält sich das Studio das Recht vor, den Mitgliedsvertrag bei schwerwiegenden
oder wiederholten Verstößen gegen die ausgehängte Hausordnung außerordentlich zu kündigen !
Das Mitglied haftet außerdem für sämtliche Schäden, die durch missbräuchliche Nutzung
entstehen !
4. Nutzung des Studios
Die Nutzung sämtlicher Geräte und Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr.
Die Hausordnung sowie sämtliche Sicherheits- und Nutzungshinweise sind einzuhalten.
Das Mitglied verpflichtet sich insbesondere:
- Geräte sachgemäß zu verwenden
- hygienische Standards einzuhalten
- andere Mitglieder nicht zu belästigen oder zu gefährden
- Trainingsflächen sauber zu hinterlassen
Alkohol- und Drogenverbot
Die Nutzung des Studios unter Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln, Drogen
oder sonstigen berauschenden Mitteln ist untersagt !
Bei Verstoß ist das Studio berechtigt, dem Mitglied den Zutritt sofort zu verwehren sowie den
Mitgliedsvertrag außerordentlich zu kündigen !
AGB
5. Pflichten der Mitglieder
Änderungen des Namens, der Anschrift, der Telefonnummer oder der Bankverbindung sind dem
Studio unverzüglich mitzuteilen.
Kosten, die dem Studio durch schuldhaft unterlassene Mitteilungen entstehen, insbesondere
Rücklastschriftgebühren, Mahnkosten oder Kosten der Adressermittlung, gehen zu Lasten des
Mitglieds.
6. Gesundheitliche Voraussetzungen
Das Mitglied bestätigt, gesundheitlich zur Nutzung des Fitnessstudios geeignet zu sein.
Bei gesundheitlichen Beschwerden oder Vorerkrankungen wird empfohlen, vor Trainingsbeginn
ärztlichen Rat einzuholen.
7. Videoüberwachung
Zur Sicherheit der Mitglieder und zum Schutz des Eigentums können Teilbereiche des Studios
videoüberwacht werden. Die Verarbeitung erfolgt gemäß den geltenden
Datenschutzbestimmungen.
Sanitär- und Umkleidebereiche sind von der Überwachung ausgeschlossen.
8. Haftung
Das Studio haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten seitens
des Studios beruhen.
Für den Verlust persönlicher Gegenstände wird keine Haftung übernommen, sofern keine grobe
Fahrlässigkeit des Studios vorliegt.
9. Höhere Gewalt
Wird es dem Aktiv Fitnesstreff aufgrund von Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs des
Studios liegen und nicht vom Studio zu vertreten sind, ganz oder teilweise unmöglich, die
vertraglich geschuldeten Leistungen zu erbringen, bestehen keine Schadensersatzansprüche des
Mitglieds.
Dies gilt insbesondere bei Fällen höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen, Naturkatastrophen,
Stromausfällen, technischen Störungen oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen.
Für die Dauer der Einschränkung oder Unmöglichkeit der Leistungserbringung besteht kein Recht
des Mitglieds auf außerordentliche Kündigung bzw. Sonderkündigung des Vertrages.
10. Beiträge und Zahlungsverzug
Die Mitgliedsbeiträge richten sich nach dem abgeschlossenen Vertrag.
Gerät das Mitglied mit Zahlungen in Verzug, ist das Studio berechtigt, den Zugang vorübergehend zu
sperren.
Beitragsanpassung
Das Fitnessstudio ist berechtigt, die Mitgliedsbeiträge angemessen anzupassen, wenn sich
insbesondere Betriebskosten, Energiekosten, Mietkosten, Personalkosten oder gesetzliche Abgaben
erhöhen.
Eine Beitragsanpassung kann erstmals nach Ablauf von 12 Monaten ab Vertragsbeginn erfolgen.
Die Anpassung wird dem Mitglied mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.
Im Falle einer Beitragserhöhung von mehr als 10 % innerhalb eines Kalenderjahres steht dem
Mitglied ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung
zu.
11. Hausrecht
Das Studio übt das Hausrecht aus. Bei Verstößen gegen die Hausordnung oder diese AGB kann ein
Hausverbot ausgesprochen werden !
12. Kündigung
Die Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Mitgliedsvertrag.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung seitens des Studios aus wichtigem Grund bleibt
unberührt.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
- Weitergabe des Zutrittsmediums
- strafbaren Handlungen
- groben Verstößen gegen die Hausordnung
- Gefährdung anderer Mitglieder oder Mitarbeiter
- Nutzung des Studios unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
Kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug
Ein Umzug des Mitglieds begründet grundsätzlich kein Recht zur außerordentlichen Kündigung bzw.
Sonderkündigung des Mitgliedsvertrages.
Dies gilt auch bei beruflich oder privat bedingtem Wohnortwechsel.
Grundlage hierfür ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, Urteil vom 04.05.2016,
Az. XII ZR 62/15).
14. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen
Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
15. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden,
bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.